Zu einem Seminar kann nur zugelassen werden, wer ein Proseminar bzw. einen Grundkurs derselben Disziplin absolviert hat. Für die Aufnahme in die exegetischen Seminare ist ein benoteter Proseminarschein erforderlich (AT oder NT).
Unbenotete (Pro-)Seminarscheine können nur ausgegeben werden, wenn feststeht, daß die oder der Betreffende regelmäßig an der Lehrveranstaltung teilgenommen hat . Für benotete Scheine ist darüber hinaus eine Seminararbeit oder eine gleichwertige schriftliche Leistung erforderlich.
Die
mit
R
gekennzeichneten Lehrveranstaltungen sind
religionswissenschaftliche
Veranstaltungen
für
das Lehramtsstudium. Nur Bescheinigungen aus diesen religionswissenschaftlichen
Lehrveranstaltungen werden als Voraussetzung für die Zulassung
zum Lehramtsexamen anerkannt (Verordnung des Kultusministeriums
über die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt
an Gymnasien vom 2.12.1977, Evangelische Theologie Hauptfach,
Ziff. 1.1.2.1 und 1.1.2.2).